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BayObLG, 28.04.1988 - BReg. 2 Z 37/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1989, 567
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 10.06.2002 - 3 Wx 168/02
Löschungserleichterungsvermerk bei Leibrente
Anders als bei einer subjektiv-dinglichen Reallast, die ihrem Wesen nach weder auf die Lebenszeit noch auf ein bestimmtes Lebensalter des Berechtigten, sondern nur auf den Eintritt eines bestimmten Zeitpunktes oder Ereignisses beschränkt sein kann (…Kohler in Bauer/von Oefele Grundbuchordnung 1999 § 23 Rdz. 7), ist eine subjektiv-persönliche Reallast rechtsgeschäftlich auch auf die Lebenszeit oder ein bestimmtes Lebensalter des Berechtigten beschränkbar (BayObLG DNotZ 1989, 567; OLG Köln Rechtspfleger 1994, 292 f.;… Demharter Grundbuchordnung 24. Auflage 2002 § 23 Rdz. 5). - OLG Köln, 06.12.1993 - 2 Wx 44/93
Abgrenzung zwischen bedingter, befristeter und unvererblicher Reallast bei …
a) Eine subjektiv-persönliche Reallast ( §§ 1105, 1111 BGB ), wie sie hier vorliegt, ist nicht von Gesetzes wegen auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt; eine solche Reallast ist vielmehr vererblich, kann aber durch Rechtsgeschäft oder, weil sich eine solche Beschränkung aus der Natur der zu erbringenden Leistungen ergibt, auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt sein (vgl. BayObLGZ 1983, 113, 116 f. = DNotZ 1985, 41; BayObLG DNotZ 1989, 567 f.; Böttcher, MittRhNotK 1987, 219, 220;… Meikel/Böttcher, Grundbuchrecht, 7. Aufl., §§ 23, 24 GBO, Rd.-Nr. 8;… Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, Grundbuchrecht, 4. Aufl., § 23 GBO , Rd.-Nr. 8;… Horber/Demharter, 19. Aufl., § 23 GBO , Anm. 2 b;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1111, Rd.-Nr. 2). - LG Braunschweig, 12.06.2001 - 8 T 605/01
Eintragung von Wohnungsrecht und Reallasten mit Löschungserleichterungsvermerken
Es kann jedoch durch Rechtsgeschäft geregelt werden oder sich aus der Natur der Leistung ergeben, dass sich die subjektiv persönliche Reallast auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränken soll (…vgl. Palandt/Bassenge, a. a. O.; BayObLG DNotZ 1989, 567 f.). - BayObLG, 28.08.1997 - 2Z BR 69/97
Vormerkung nach dem bayerischen Hypothekengesetz vom 1.6.1822
Die Entscheidung ist insoweit, wie sich aus § 85 Abs. 2 , § 89 GBO ergibt, nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar (vgl. BayObLG DNotZ 1988, 115 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 28.4.1988, BReg. 2Z 37/88 - insoweit in DNotZ 1989, 567 nicht abgedruckt - Demharter GBO 22. Aufl. § 89 Rn. 6), eine sachliche Überprüfung somit nicht möglich.